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DMS - Dokumentmanagementsystem

Seit dem 01. Januar 2002 ist die GDPdU in Kraft. Sie verpflichtet den Unternehmer bestimmten Rechtsnormen zur digitalen Aufbewahrung zu entsprechen. Es sind keine Ausnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen vorgesehen.
Dies bedeutet, dass jedes digitale Dokument, das steuerlich relevant ist (dazu zählen u.a. Rechnungen, Buchungsbelege aber auch Angebote), digital und unveränderbar archiviert werden muss. Ein normales Backup (Datensicherungen) ist hierfür nicht ausreichend.
Um Ihnen eine preisgünstige Alternative zu gängigen DMS-Programmen bieten zu können, haben wir uns für Sie nach einer adäquaten Lösung für den KMU-Bereich umgesehen.






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