Herausgabepflicht von Daten aus sozialen Netzwerken

9. Mai 2012 – 09:35

Die sozialen Netzwerke haben Einzug in die Unternehmen gehalten.

Hierbei nutzen die Mitarbeiter diese Medien schon lange nicht mehr nur privat. Mit der geschäftlichen Nutzung von sozialen Netzwerken wie xing zu beruflichen Zwecken entstehen aber auch neue Probleme.

So besteht die Gefahr, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens beim Ausscheiden einen Großteil seiner Kontakte mit seinem xing-Account aus dem dem Unternehmenszugriff entfernt.

Hierzu hat das Institut für IT-Recht einen interessanten Artikel veröffentlicht.

Wichtigstes Resümee des Artikels ist es, schon rechtzeitig den Zugriff auf die Daten vertraglich zu regeln.

Ihre itbl

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